Rechtsprechung
BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B |
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§ 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 97 Abs 1 SGB 3, § 102 Abs 1 SGB 3, § 102 Abs 2 SGB 3
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben - fehlende Werkstattfähigkeit eines schwerbehinderten Menschen - Diskriminierungsverbot ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben - fehlende Werkstattfähigkeit eines schwerbehinderten Menschen - Diskriminierungsverbot ...
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Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben - fehlende Werkstattfähigkeit eines schwerbehinderten Menschen - Diskriminierungsverbot ...
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Verfahrensgang
- SG Leipzig, 23.02.2010 - S 16 AL 650/07
- LSG Sachsen, 03.06.2011 - L 3 AL 86/10
- BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich …
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Vielmehr hat das LSG die Verneinung der Werkstattfähigkeit des Klägers auch auf die Entscheidung des BSG vom 10.3.1994 (7 RAr 22/93 - SozR 3-4100 § 58 Nr. 6) gestützt, wonach die Eignung eines behinderten Menschen zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich einer WfbM voraussetzt, dass er werkstattfähig, dh gemeinschaftsfähig und nicht außerordentlich pflegebedürftig ist. - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) . - BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94
Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten, …
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Denn sein Vorbringen, das vom LSG in Bezug genommene Urteil des BSG vom 29.6.1995 (11 RAr 57/94 - BSGE 76, 178 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7) stehe im Widerspruch zu der BRK und sei insoweit zeitlich und inhaltlich überholt, lässt eine substanziierte Darlegung und eine nähere inhaltliche Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG vermissen.
- BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B
Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Klärungsfähigkeit im Sinne von Entscheidungserheblichkeit bedeutet, dass es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ankommt und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 mwN; stRspr) . - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Insbesondere ist der Schritt darzustellen, der die Entscheidung der aufgezeigten Rechtsfrage erforderlich macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; stRspr) . - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Damit werden mögliche Fehler im Berufungsverfahren nicht "bezeichnet" (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG; vgl zu den Darlegungserfordernissen ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und Nr. 36) . - BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 29/99 B
Keine Zulassung der Revision bei Bestand des angefochtenen Urteils aus anderen …
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Daran mangelt es zB, wenn die Entscheidung der Berufungsinstanz auf verschiedenen Begründungen gestützt wird, die nicht alle von der aufgeworfenen Rechtsfrage betroffen sind (…vgl BSG aaO RdNr 3; SozR 3-1500 § 160a Nr. 28) . - FG Hamburg, 20.02.1995 - V 57/94
Rechtskraft der Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs ; Voraussetzungen für die …
Auszug aus BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B
Wunsch- und Wahlrecht dergestalt Rechnung zu tragen, dass der mit BSG-Urteil vom 29.06.1995 (11 RAR 57/94) zur Nr. 4 entwickelte Rechtssatz, dass Maßstab für die Werkstattfähigkeit von behinderten Menschen die Verhältnisse in der Werkstätte sind, in die der Schwerbehinderte aufgenommen werden soll, zumindest in Fällen aufgegeben werden muss, in denen die zuständige WfbM ausdrücklich die Bereitschaft bekundet, den Behinderten in den Berufsbildungsbereich aufzunehmen, jedoch dafür zusätzliche Personalmittel für einen erhöhten, von der Norm abweichenden Personalschlüssel benötigt?".
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Keine Kostenübernahme für eine …
In Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung und an die normativen Vorgaben haben dann bei behinderten Menschen mit Autismus und einem Betreuungsbedarf von 1 : 1 die Werkstattfähigkeit verneint: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2011 - L 3 AL 86/10 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B -) und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.05.2012 - L 10 AL 8/11 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B -). - BSG, 30.05.2023 - B 9 SB 42/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Daran mangelt es zB, wenn die Entscheidung der Berufungsinstanz auf verschiedene Begründungen gestützt wird, die nicht alle von der aufgeworfenen Rechtsfrage betroffen sind (BSG Beschluss vom 2.11.2011 - B 11 AL 80/11 B - juris RdNr 9;… BSG Beschluss vom 30.8.2004 - B 2 U 401/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 - juris RdNr 2 f) , oder die Entscheidung aus anderen rechtlichen Gründen aufrechterhalten werden kann (BSG Beschluss vom 23.2.2011 - B 4 AS 170/10 B - juris RdNr 6) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 126/08 Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen hat die Beklagte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 39 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch) über eine Förderung zu entscheiden (zu § 97 SGB III: BSG, Beschluss vom 2. November 2011 - B 11 AL 80/11 B, Rn. 8, zitiert nach Juris; zu § 56 AFG: BSG…, Urteil vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765 § 9 Nr. 2, Rn. 20).